Geschichte der Deutschen in Rumänien
von Robert Andreas Arz

In den vergangenen knapp sechzig Jahren, seit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, ist in Rumänien ein Kapitel deutscher Siedlungsgeschichte in seiner bisherigen Form zu Ende gegangen. Bei der Volkszählung des Jahres 1930 bekannten sich 745.421 gleich 4,1 Prozent insgesamt von 18.057.028 rumänischen Staatsbürgern zur deutschen Nationalität. Auf dem Territorium Rumäniens, das als Folge der Bestimmungen der nach dem Ersten Weltkrieg geschlossenen sogenannten Pariser Vorortverträge seine Ausdehnung mehr als verdoppelt hatte, lebten damals zwölf deutsche Siedlergruppen: Siebenbürger Sachsen, Banater und Sathmarer Schwaben, Bessarabiendeutsche, Buchenlanddeutsche, Dobrudschadeutsche, Landler, Durlacher, Deutschböhmen, Steyrer, Temeswarer, Zipser. Sie unterschieden sich hinsichtlich ihrer Herkunftsgebiete, dem Zeitpunkt ihrer Einwanderung, ihrer Siedlungsgebiete und ihrer historischen Entwicklung.

Bei der letzten Volkszählung vom Januar 1992 wurden in Rumänien nur noch 119.646 Deutsche gezählt. Das entsprach 1,4 Prozent der Gesamtbevölkerung von damals 22.810.035. Die beiden zahlenmäßig wichtigsten noch in Rumänien verbliebenen Siedlergruppen umfassen, zu ungefähr gleichen Teilen, die Siebenbürger Sachsen, die im zentralrumänischen Hochland zwischen den West-, Ost- und Südkarpaten siedeln, und die Banater Schwaben in dem im Westen Rumäniens gelegenen Gebiet, das durch die Flüsse Donau, Theiss und Mieresch sowie durch das Karpatenbergland begrenzt wird. Zur Jahresmitte 1997 war der Anteil der Deutschen in Rumänien weiter gesunken. Ihre Zahl liegt Schätzungen zufolge bei 80.000-90.000 gleich 0,4 Prozent. Die Zahl der Deutschen aus Rumänien, die sich seit 1950 in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, lag zum Ende des Jahres 1997 bei rund 430.000, gleich 12 Prozent aller Vertriebenen und Aussiedler in diesem Zeitraum.

Die Deutschen in Rumänien - ein historischer Überblick

Die Niederlassung der Siebenbürger Sachsen, der ältesten deutschen Siedler auf dem Territorium des heutigen Rumänien, im "Lande jenseits der Wälder" (terra ultrasilvana), erfolgte im 12. Jahrhundert im Zuge der deutschen Ostkolonisation. Die ersten "deutschen Gäste", die in der Hermannstädter Provinz angesiedelt wurden, folgten dem Ruf des ungarischen Königs Geysa II (1141 - 1161) zum Schutz der Grenzen gegen Mongolen- und Tatareneinfälle und zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes. Durch Innenkolonisation und neue Siedlerzüge wurde der den deutschen Kolonisten zugewiesene "Königsboden" besiedelt. Name und Urheimat der Siebenbürger Sachsen - die Bezeichnung "Sachsen (saxones)" geht auf das mittelalterliche ungarische Kanzleideutsch zurück - konnten nicht eindeutig bestimmt werden. Es gilt als gesichert, daß "unsere getreuen deutschen Gastsiedler", wie sie in der 1224 in der ersten erhaltenen Reichsverleihung durch den ungarischen König Andreas II., dem sogenannten "Goldenen Freibrief", genannt wurden, aus dem linksrheinischen fränkischen Raum nach Osten gezogen sind. In dem "Andreanum" sind der besondere Status und die Vorrechte der ersten deutschen Siedlergruppe fixiert, die danach auf fast den gesamten Siedlungsraum der Siebenbürger Sachsen ausgedehnt wurden.

Zu ihren wichtigsten Privilegien gehörten die freie Richter- und Pfarrerwahl, die Gerichtsbarkeit nach eigenem Gewohnheitsrecht, Zollfreiheit, freie Märkte etc. Im Gegenzug verpflichteten sich die Kolonisten - Bauern, Handwerker und Bergleute - dem König einen Jahreszins zu entrichten sowie Kriegsdienst zu leisten. Die zum Schutz ihrer Wohnstätten errichteten Wehrkirchen und Kirchenburgen prägen auch heute noch das siebenbürgisch-sächsische Siedlungsgebiet.

Als oberstes Verwaltungs- und Rechtsgremium fungierte seit 1486 die "Sächsische Nationsuniversität". Zusammen mit dem seit 1583 geltenden Eigen-Landrecht bildete sie die Basis der spezifischen Form der siebenbürgisch-sächsischen Selbstverwaltung. Zur politischen Selbständigkeit gesellte sich im 16. Jahrhundert dank des geschlossenen Übertritts der Siebenbürger Sachsen zum lutherischen Glauben die Unabhängigkeit ihrer Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses. Seit 1568 herrschte in Siebenbürgen Religionsfreiheit. Volksschulen waren in Siebenbürgen bereits im 14. Jahrhundert belegt, zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatte fast jede siebenbürgisch-sächsische Gemeinde ihre Schule. 1541 wurde das erste Gymnasium gegründet, 1722 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Jahrhundertelang gelang es den Siebenbürger Sachsen allen Kriegswirren und politischen Verwerfungen zum Trotz, die Struktur ihres Gemeinwesens zu bewahren. Erst die 1867 erfolgte Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie brachte das Ende der Existenz der Siebenbürger Sachsen als gleichberechtigte ständische Nation in Siebenbürgen. Mit der Auflösung der Nationsuniversität verloren sie die politische Grundlage ihrer Autonomie.

Die Banater Schwaben kamen im 18. Jahrhundert im Zuge einer großangelegten Kolonisierungsaktion, nachdem das sogenannte Banat nach mehr als hundertfünfzigjähriger Türkenherrschaft im Jahre 1716 in eine Provinz des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation umgewandelt worden war. Um das verwüstete, menschenleere Sumpfgebiet wieder urbar zu machen und dort Gewerbe und Handel zu beleben, wurden Bauern, Handwerker, Berg- und Facharbeiter aus dem westlichen Grenzraum des deutschen Sprachraums als Kolonisten angesiedelt. In drei sogenannten "Schwabenzügen" kamen die deutschen Siedler ins Banat. Ungefähr 15.000 bis 20.000 folgten dem Ruf Kaiser Karls VI. in den Jahren 1722 - 1726. Während der Regierungszeit Kaiserin Maria Theresias (1740 - 1780) wurden weitere 22.355 deutsche Siedler dort ansässig. Der Dritte Schwabenzug Kaiser Josefs II. (1780 - 1790) brachte nochmals etwa 30.000 Familien auf den kaiserlichen Kameraldomänen zur Ansiedlung.

Banater Schwaben sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ebensowenig "Schwaben" wie die Siebenbürger Sachsen "Sachsen" sind. Der Name geht auf die - im ungarischen Kanzleiidiom übliche - Bezeichnung für die neuzeitlichen deutschen Ansiedler zurück. Die Banater Schwaben stammen vorwiegend aus den linksrheinischen Gebieten Rheinpfalz, Rheinhessen, Trier, Lothringen sowie aus Franken, in geringerer Zahl auch aus Bayern, Schwaben und den österreichischen Alpenländern. Im Laufe der Zeit hat sich bei ihnen die rheinfränkisch-pfälzische Mundart durchgesetzt.

Den Siedlern, die hochentwickelte Agrar- und Handwerkstechniken mitbrachten, wurden mehrere Jahre Abgabenfreiheit sowie eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit zugestanden. Viele mußten sich erst aus der Erbuntertänigkeit in ihren Herkunftsgebieten loskaufen. Nach der 1778 erfolgten Eingliederung des Banats in den ungarischen Staatsverband gerieten die Schwaben unter Assimilationsdruck seitens der neuen Verwaltung. Anders als die Siebenbürger Sachsen konnten sie nicht auf gewachsene politische Strukturen und eine gefestigte Identität zurückgreifen. Dadurch wurden ihre politischen und geistigen Eliten ihrer Sprache und Tradition stärker entfremdet, als dies bei den Siebenbürger Sachsen nach 1867 der Fall war.

Gleichfalls im 18. Jahrhundert wurden im Nordwesten Rumäniens die sogenannten Sathmarer Schwaben von ungarischen Grundherren angesiedelt. Zur Zeit Kaiser Karls VI. und der Kaiserin Maria Theresia, wurden zudem Protestanten aus den österreichischen Erblanden, die sogenannten Landler, zwangsweise in drei auf siebenbürgisch-sächsischem Gebiet gelegene Gemeinden "umgesiedelt", wo sie Brauchtum und Idiom beibehalten haben.

Die deutsche Minderheit in Großrumänien 1918 - 1944

Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie votierten Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben im Jahre 1919 für den Anschluß an das Königreich Rumänien. Der neue rumänische Staat machte nicht alle den Minderheiten gemachten Versprechungen der sogenannten "Karlsburger Beschlüsse" vom 1.12.1918 wahr. Im Zuge der 1921 eingeleiteten rumänischen Agrarreform verloren die Sächsische Nationsuniversität und die Evangelische Kirche große Teile ihres Grundbesitzes. Der den Minderheiten zugesagte muttersprachliche Unterricht wurde durch die Einführung rumänisch-sprachiger Pflichtfächer reduziert, der Zugang nichtrumänischer Studenten zu den Universitäten erschwert. Versuche der rumänischen Regierung, den "numerus clausus valachicus" auch in der Wirtschaft einzuführen, scheiterten am Einspruch des Völkerbundes. Dank der vergleichsweise demokratischen politischen Rahmenbedingungen - eine politische Vertretung im Parlament, eine freie Presse - war es der deutschen Minderheit jedoch möglich, ihre Rechte einzufordern und gegebenenfalls zu verteidigen.

Nach dem Ersten Weltkrieg gewannen analog zum Aufstieg autoritärer, nationalistischer Regime in Europa auch innerhalb der Rumäniendeutschen Anhänger nationalsozialistischer "Erneuerungsbewegungen" Zustrom, doch erst das Einschwenken der rumänischen Außenpolitik auf die Linie der Achsenmächte eröffnete Berlin die Möglichkeit, die Politik der Rumäniendeutschen umfassend auf das Dritte Reich auszurichten. Am 20. November 1940 erließ die rumänische Regierung unter General Ion Antonescu ein Gesetz, welches der "Deutschen Volksgruppe in Rumänien", der automatisch alle in Rumänien lebenden Deutschen zugerechnet wurden, den Status einer juristischen Person zuerkannte. Durch diese "einseitige politische Festlegung" verband die Deutschen Rumäniens "auf Gedeih und Verderb mit dem Geschick des nationalsozialistischen Reiches, dessen Katastrophe daher auch ihr zum Verhängnis werden mußte."

Siebenbürger Sachsen, Teil des deutschen Volkes

Tartlauer Kirchenburg in Siebenbürgen, Rumänien

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